Schulen Wittenbach

Schulgelder Jugendliche

Die Schulgelder gelten für Jugendliche mit Wohnsitz im Gebiet des Zweckverbandes Schule für Musik
nach der obligatorischen Schulzeit solange für sie Ausbildungszulagen geltend gemacht werden
können, längstens aber bis zur Erreichung des 20. Altersjahres.

Instrumentalunterricht

30 Minuten Einzelunterricht

40 Minuten Einzelunterricht

Fr.

Fr.

570.00

760.00

Schule für Musik Wittenbach
OZ Grünau
9300 Wittenbach
Telefon: 071 292 10 50
Telefax: 071 292 10 59
schulefuermusik@wittenbach.ch
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