Schulgelder Jugendliche
Die Schulgelder gelten für Jugendliche mit Wohnsitz im Gebiet des Zweckverbandes Schule für Musik
nach der obligatorischen Schulzeit solange für sie Ausbildungszulagen geltend gemacht werden
können, längstens aber bis zur Erreichung des 20. Altersjahres.
Instrumentalunterricht
30 Minuten Einzelunterricht
40 Minuten Einzelunterricht